Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 Abs 3 S 1 EigZulG, § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 155 Abs 4 AO, § 15 Abs 1 S 1 EigZulG, § 39 AO
Täuschung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung der Eigenheimzulage - Aufhebung bei nachträglichem Bekanntwerden des gescheiterten bzw. fehlenden Eigentumsübergangs - Anwendbarkeit von § 169 Abs. 2 Satz 2 AO - IWW
§ 169 Abs. 2 S. 2 AO; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 11 Abs. 3 S. 1 EigZulG; § 15 Abs. 1 S. 1 EigZulG
EAO, EigZulG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage nach der Rückabwicklung eines Kaufvertrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerte Festsetzungsfrist bei vorsätzlichem Verschweigen des rückwirkenden Wegfalls der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verlängerte Festsetzungsfrist bei vorsätzlichem Verschweigen des rückwirkenden Wegfalls der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
- BFH, 12.01.2016 - IX R 20/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1171
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
Weiterhin kann der Bezugnahme in § 15 Abs. 1 EigZulG auf die entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung eine zumindest stillschweigende Verweisung auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO im Falle des Eigenheimzulage-Betruges entnommen werden (vgl. auch BFH Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827 für die Investitionszulage).Aus diesen Gründen ist an der auf den vorliegenden Streitfall übertragbaren Rechtsprechung des BFH festzuhalten, wonach aus der im Investitionszulagegesetz - ebenfalls - vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung die Anwendbarkeit der langen Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO folgt (vgl. das Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827).
- BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02
Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
In dem hierzu vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, Bundessteuerblatt II 2004, 107) sei der Kaufpreis bereits vollständig gezahlt worden. - FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 11 V 11151/09
Zur Anwendbarkeit der Festsetzungsfrist von 10 Jahren auf den Fall des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
Damit sind nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EigzulG die für Steuerverkürzung geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden (zum Ganzen Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2009 11 V 11151/09, EFG 2010, 4).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14
Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der …
Zur Erwerbergemeinschaft gehörte noch seine Adoptivmutter A.L. (Klägerin im Verfahren 2 K 1221/15, Urteil vom 24. August 2016) sowie seine Schwester N.D., welche durch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014 (2 K 1287/13, EFG 2015, 1172) zur Rückzahlung festgesetzter Eigenheimzulage für die Jahre 2003-2010 verurteilt wurde.Im Verfahren 2 K 1287/13 trug die dortige Klägerin im Einspruchsverfahren noch vor, die Bemühungen der Käufer zu einer Bankfinanzierung des Kaufpreises seien gescheitert.
Die Klägerin (im Verfahren 2 K 1287/13) habe die Voraussetzungen für die Festsetzung der Eigenheimzulage erfüllt.
Der Bescheid über die Festsetzung der Zulage sei gemäß den Grundsätzen im Verfahren 2 K 1287/13 nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 173 Abs. 1 Nummer 1 AO, § 169 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz AO aufzuheben.
Aus dem Urteil des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 ergebe sich, dass auch bei Eigenheimzulage-Betrug die Festsetzungsverjährung von 10 Jahren gelte, obwohl keine Steuerhinterziehung vorliege.
In der Folge hat der Prozessbevollmächtigte auf das Urteil des BFH vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15) verwiesen, mit dem die Entscheidung des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 aufgehoben wurde und zusätzlich vorgetragen, im Parallelverfahren habe das Finanzgericht festgestellt, dass die Festsetzungsverjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2004, dem Jahr der Antragstellung, begonnen habe und vier Jahre betrage.
- BFH, 12.01.2016 - IX R 20/15
Eigenheimzulage - Subventionsbetrug - Festsetzungsfrist
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014 2 K 1287/13 aufgehoben.