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   FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13   

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https://dejure.org/2014,52510
FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13 (https://dejure.org/2014,52510)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2 K 1287/13 (https://dejure.org/2014,52510)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2 K 1287/13 (https://dejure.org/2014,52510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 3 S 1 EigZulG, § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 155 Abs 4 AO, § 15 Abs 1 S 1 EigZulG, § 39 AO
    Täuschung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung der Eigenheimzulage - Aufhebung bei nachträglichem Bekanntwerden des gescheiterten bzw. fehlenden Eigentumsübergangs - Anwendbarkeit von § 169 Abs. 2 Satz 2 AO

  • IWW

    § 169 Abs. 2 S. 2 AO; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 11 Abs. 3 S. 1 EigZulG; § 15 Abs. 1 S. 1 EigZulG
    EAO, EigZulG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage nach der Rückabwicklung eines Kaufvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei vorsätzlichem Verschweigen des rückwirkenden Wegfalls der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei vorsätzlichem Verschweigen des rückwirkenden Wegfalls der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.08.1997 - III R 3/94

    Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
    Weiterhin kann der Bezugnahme in § 15 Abs. 1 EigZulG auf die entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung eine zumindest stillschweigende Verweisung auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO im Falle des Eigenheimzulage-Betruges entnommen werden (vgl. auch BFH Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827 für die Investitionszulage).

    Aus diesen Gründen ist an der auf den vorliegenden Streitfall übertragbaren Rechtsprechung des BFH festzuhalten, wonach aus der im Investitionszulagegesetz - ebenfalls - vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung die Anwendbarkeit der langen Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO folgt (vgl. das Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827).

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
    In dem hierzu vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, Bundessteuerblatt II 2004, 107) sei der Kaufpreis bereits vollständig gezahlt worden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 11 V 11151/09

    Zur Anwendbarkeit der Festsetzungsfrist von 10 Jahren auf den Fall des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13
    Damit sind nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EigzulG die für Steuerverkürzung geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden (zum Ganzen Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2009 11 V 11151/09, EFG 2010, 4).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 2 K 2359/14

    Beginn der Festsetzungsverjährung für einzelne Förderzeiträume der

    Zur Erwerbergemeinschaft gehörte noch seine Adoptivmutter A.L. (Klägerin im Verfahren 2 K 1221/15, Urteil vom 24. August 2016) sowie seine Schwester N.D., welche durch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014 (2 K 1287/13, EFG 2015, 1172) zur Rückzahlung festgesetzter Eigenheimzulage für die Jahre 2003-2010 verurteilt wurde.

    Im Verfahren 2 K 1287/13 trug die dortige Klägerin im Einspruchsverfahren noch vor, die Bemühungen der Käufer zu einer Bankfinanzierung des Kaufpreises seien gescheitert.

    Die Klägerin (im Verfahren 2 K 1287/13) habe die Voraussetzungen für die Festsetzung der Eigenheimzulage erfüllt.

    Der Bescheid über die Festsetzung der Zulage sei gemäß den Grundsätzen im Verfahren 2 K 1287/13 nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 173 Abs. 1 Nummer 1 AO, § 169 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz AO aufzuheben.

    Aus dem Urteil des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 ergebe sich, dass auch bei Eigenheimzulage-Betrug die Festsetzungsverjährung von 10 Jahren gelte, obwohl keine Steuerhinterziehung vorliege.

    In der Folge hat der Prozessbevollmächtigte auf das Urteil des BFH vom 12. Januar 2016 (IX R 20/15) verwiesen, mit dem die Entscheidung des Finanzgerichts im Verfahren 2 K 1287/13 aufgehoben wurde und zusätzlich vorgetragen, im Parallelverfahren habe das Finanzgericht festgestellt, dass die Festsetzungsverjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2004, dem Jahr der Antragstellung, begonnen habe und vier Jahre betrage.

  • BFH, 12.01.2016 - IX R 20/15

    Eigenheimzulage - Subventionsbetrug - Festsetzungsfrist

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014  2 K 1287/13 aufgehoben.
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